Extremisten sollen künftig schneller aus der Bundeswehr entlassen werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Verteidigungsministeriums. Dafür soll ein neuer spezifischer Entlassungstatbestand geschaffen werden, der an das Bundesverfassungsschutzgesetz anknüpft, teilte das Ministerium mit.
Soldaten, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, könnten dann unabhängig von ihrem Status durch einen Verwaltungsakt aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Dabei erfolgt die Entlassung nun durch die Behörde selbst, nicht nach langwierigen Gerichtsverfahren. Der Rechtsschutz bleibe aber gewährleistet, da eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung möglich sei, hieß es weiter.
Man sei „wachsam, um im Einzelfall schnell und konsequent handeln zu können“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Der Gesetzentwurf schaffe die Möglichkeit, „die Bundeswehr vor verfassungsfeindlichen Strömungen zu bewahren, und das bei Wahrung aller rechtsstaatlichen Grundsätze“, fügte er hinzu. Neben dem neuen Entlassungstatbestand wird dem Entwurf gemäß – in Anlehnung an die Regelungen für Beamte – das Soldatengesetz dahingehend geändert, dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung zum Verlust der Rechtsstellung des Soldaten führt, ohne dass es eines weiterführenden Verwaltungsaktes bedarf.
Diese Regelung wird für sämtliche Soldaten sowie frühere Soldaten eingeführt. Zudem steht eine solche Verurteilung einer Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten sowie eines Soldaten auf Zeit von vornherein entgegen.
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