In Deutschland sind erneut zwei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Habicht aus dem Berliner Bezirk Treptow-Köpenick und einen Wanderfalken im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf, wie die Senatsverwaltung am Freitag mitteilte. Der Habicht wurde zuvor in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin behandelt.
Der Bestätigungsnachweis des hoch pathogenen Virussubtyps H5N1 erfolgte am Donnerstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in diesem Sommer schon mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden, unter anderem in einem gewerblichen Gänsehaltungsbetrieb im Kreis Schleswig-Flensburg und im Stadtgebiet Coburg bei tot aufgefundenen Gänsen. In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel und Anfang des Jahres bei Wildvögeln (einem Schwan und drei Möwen) auf.
Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucher gesperrt. 26 Wildvögel waren in Berlin davor auch im Winter 2021/2022 betroffen. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde aber bisher jedoch nicht nachgewiesen.
Einige Säugetierarten waren ebenfalls betroffen. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz rief die Bürger dazu auf, tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des jeweiligen Bezirks zu melden. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden.
Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter wurden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein.
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